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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für kostenpflichtige Angebote der CityRadio Saarland GmbH insbesondere auf der Internetdomain "saarjob24.de"

Leistung - Anzeigenvertrag - Geltungsbereich

(1) Die Leistung der CityRadio Saarland GmbH besteht in der Medienberatung sowie dem Betrieb von Online-Anzeigenplattformen für die Schaltung von Stellenanzeigen, Bannern und sonstigen Online-Werbeformen wie Beiträge und Werbeschaltungen auf Partnerplattformen. "Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein - nach Medienberatung abgeschlossenerer Vertrag - , in dem gewerblichen Unternehmen (Auftraggeber) das Recht eingeräumt wird, auf "saarjob24.de" und anderen ausgewählten Anzeigeplattformen der CityRadio Saarland GmbH (Auftragnehmer) die vereinbarten Werbeformen abzurufen. Die Leistung wird durch die Einrichtung eines entsprechenden Accounts erfüllt.

(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

Zustandekommen des Vertrages

Der Anzeigenvertrag ist dann zu Stande gekommen, wenn der Auftraggeber nach mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung auf Basis der Preisliste oder schriftlichen oder mündlichen Angeboten eine Auftragsbestätigung per Post, Telefax oder E-Mail erhält oder wenn die Anzeige nach mündlicher Beauftragung Online geschaltet wird.

Recht auf Ablehnung

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen oder Bannerwerbung, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den Auftraggeber hierdurch nicht.

Inhalte der Anzeige, Ansprüche Dritter

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ihn erwachsen könnten.

(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Bei vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen verbleiben die Urheber- und sonstige Leistungsrechte in vollem Umfang beim Auftragnehmer. Mit Zahlung des Entgeltes für die Gestaltung der Anzeige erwirbt der Auftraggeber ein Nutzungsrecht für diese spezielle Anzeige. Er kann diese Anzeige zuerst für die Einschaltung auf den Internetplätzen der CityRadio Saarland GmbH nutzen, der Auftragnehmer erteilt auch gerne die Erlaubnis, diese spezielle Anzeige mit Hilfe von so genannten URLs auf die Homepage des Auftraggebers und auf die Seiten anderer Anbieter zu verlinken.

(2) Das Urheberrecht und andere Leistungsrechte verbleiben auch dann beim Auftragnehmer, wenn der Auftraggeber die Anzeigen zur Veröffentlichung auf allen anderen Verbund-Plattformen der CityRadio Saarland GmbH mit Hilfe von dort hinterlegten und vom Auftragnehmer gestalteten Musteranzeigen selbst gestaltet hat und unter diesen Domaines auf eigene URL-Pages im Internet ablegt. Für die Nutzungsrechte gilt §5, 1 analog.

(3) Für Anzeigen und Banner, die vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten gestaltet wurden, erhält der Auftragnehmer das Nutzungsrecht insofern, dass er die Anzeige in SaarJob24.de gemäß dem Auftrag veröffentlichen kann. Das Nutzungsrecht gilt ferner für andere Domains der CityRadio Saarland GmbH, in denen der Auftragnehmer im Rahmen von Anzeigenkombinationen die Anzeige veröffentlichen will, für die vom Auftraggeber ein Parallelauftrag erteilt wurde. Das Nutzungsrecht bezieht sich auch auf Veröffentlichungen der CityRadio Saarland GmbH zum Zwecke der Akquisition neuer Kunden.

Beginn der Veröffentlichung - Erfüllung der vertraglichen Leistung

Der Beginn der Veröffentlichung und somit die Erfüllung der vertraglichen Leistung für den Auftraggeber erfolgt zu dem mit diesem schriftlich vereinbarten, in der Auftragsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, zur Veröffentlichung im Internet geeigneter Anzeigenmittel oder von Unterlagen und Daten, aus denen eine Anzeige gestaltet und im Internet veröffentlicht werden kann. Dies hat bis spätestens drei Werktage vor einem vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen.

Entgelte

(1) Der Auftraggeber zahlt an die CityRadio Saarland GmbH für seine Anzeigenschaltung die in der Auftragsbestätigung festgelegten Entgelte. Für die Gestaltung der Preise ist jeweils die aktuelle, gültige Preisliste maßgebend.

(2) Die Rechnung wird unverzüglich bei Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge sofort zahlbar. Eine Veröffentlichung der Anzeige durch den Auftragnehmer erfolgt nach Zahlungseingang.

Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing

(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf den Internet-Seiten der Domain SaarJob24.de und / oder auf anderen Online- sowie Social-Media-Portalen der CityRadio Saarland GmbH. Sofern schriftlich bestätigt, hat der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit auch einen Anspruch auf diese Veröffentlichungen.

(2) Die CityRadio Saarland GmbH ist darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax, E-Mail, Fax auf Abruf, Anzeige oder Telefon zu verbreiten, insbesondere gegenüber potentiellen Bewerbern und Anbietern. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen der CityRadio Saarland GmbH, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

(3) Die Anzeige wird von der CityRadio Saarland GmbH sofort oder zeitnah nach Ablauf des Anzeigenvertrages wieder aus dem Internet herausgenommen. Sollte die Anzeige auf die Homepage des Auftraggebers oder auf die Seiten anderer Anbieter verlinkt sein, so steht sie dann nicht mehr zur Verfügung, ein Anspruch gegen den Auftragnehmer kann aber daraus nicht hergeleitet werden.

Änderung des Anzeigeninhaltes

(1) Der Auftraggeber bucht während der Laufzeit des Vertrages eine oder mehrere Platzierungen unter bestimmten Rubriken. Wünscht der Auftraggeber eine andere Platzierung oder eine neue textliche Gestaltung oder eine Platzierung unter einer anderen Rubrik, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Änderungen auszuführen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ein neuer Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn die Laufzeit des vorherigen überschritten wird oder der Auftrag in eine nächsthöhere Kostenkategorie fällt.

(2) Änderungen, die mit geringem Aufwand durch den Auftragnehmer zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden aufwandsabhängige Kosten zum Selbstkostenpreis für die gewünschte Änderung der Stellenanzeige berechnet.

Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Nach dem Stand der Technik ist es derzeit nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft oder -hardware vorliegt, eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder ein Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst vorliegt oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste das Programm nicht oder teilweise nicht abläuft oder technisch bedingt ein Ausfall des Ad-Servers eintritt, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

(4) Bei vom Auftragnehmer zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Ist der Auftragnehmer hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigert er dies oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

Mängelrüge

Der Auftraggeber muss die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

Haftung

(1) Eine Haftung des Auftragnehmers sowie deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den Preis der Stellenanzeige begrenzt.

(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen

(1) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind vom Auftragnehmer nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren. Für auf den weiteren Plattformen der CityRadio Saarland GmbH gestaltete und hinterlegte Anzeigen gelten die dortigen Nutzungsbedingungen.

Jobupdate

(1) Der Auftragnehmer gewährt jedem einen Zugriff auf die zum Zweck der Veröffentlichung bei SaarJob24.de aufgegebenen Anzeigen von Bewerbern oder anderen Anbietern (z.B. Arbeitsämter), deren Zweck es ist, für Bewerber geeignete Stellen zu finden. Der Auftragnehmer sendet diese Profile aus den Anzeigen dem Auftraggeber kostenlos zu. Eine weitergehende Bewerberdatenbank ist geplant, die Nutzung wird bei Aktivierung des Angebotes durch eigene Nutzungsbedingungnen geregelt.

(2) Ein Anrecht auf die Leistung und ein Jobupdate, also der Abgleich der Daten mit den online geschalteten Stellenanzeigen, besteht nicht.

Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages.

(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertrags- und Akquisitionszwecke maschinell verarbeiten.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarlouis.

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nutzungsbedingungen

Ich (der Nutzer von SaarJob24.de) akzeptiere folgende Bedingungen und Eigenschaften der CityRadio Saarland GmbH. SaarJob24.de ist ein für den Nutzer bei Veröffentlichung von Standardanzeigen kostenfreies Angebot und will als solches verstanden werden.

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch die Benutzung von SaarJob24.de entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Betreiber den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat. Soweit der Betreiber nach den vorstehenden Bestimmungen im Falle einfacher Fahrlässigkeit für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, ist seine Haftung auf den Ersatz solcher vorhersehbarer Schäden beschränkt, die typischerweise bei der Nutzung von Stellenmarkt-Online-Diensten entstehen.

Der Betreiber ist in keiner Weise für die vom Nutzer publizierten Inhalte zur Verantwortung zu ziehen. Der Nutzer trägt die presserechtliche Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Stellenmarkt-Online Dienst zugänglich macht. Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienste von Stellenmarkt-Online nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Der Nutzer verpflichtet sich ferner, SaarJob24.de nicht zur Verbreitung pornographischer, radikal-politischer oder radikaler-religiöser Inhalte zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung gegen diesen Kodex ist der Betreiber jederzeit berechtigt, den Nutzer ohne Vorankündigung oder Begründung von der Veröffentlichung von Stellenanzeigen auszuschließen.

Darüber hinaus gelten folgende Regeln für die Veröffentlichung von Stellenangeboten:
1. Stellenanbieter müssen im Handelsregister eingetragen sein.
2. Keine Veröffentlichung von sogenannten "Jobopportunities".
3. Keine Multi-Level-Marketing oder Strukturvertrieb-Veröffentlichungen.
4. Keine Veröffentlichung von Stellenangeboten, die mit kostenpflichtigen Telefonnummern oder Faxabruf versehen sind.
5. keine "unseriösen" Angebote.

Die Redaktion behält sich vor, bei einem Verstoß gegen diese Regeln die Anzeige ohne Angabe von weiteren Gründen sofort zu sperren und aus der Veröffentlichung herauszunehmen.

Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, das Angebot von SaarJob24.de ohne Vorankündigung oder Begründung zu verändern. Der Betreiber kann die Dienstleistung SaarJob24.de jederzeit und ohne vorherige Warnung oder Einhaltung einer Frist auflösen.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Kennwörter, die der Nutzer selbst definiert, sind entsprechend sorgfältig und geheim zu behandeln. Dem Nutzer ist bewusst, dass die Übertragung von Kennwörtern über das Internet generell als "NICHT SICHER" gilt. Der Nutzer akzeptiert die von SaarJob24.de angebotene Sicherheit, auch wenn diese Lücken aufweisen sollte. Die Betreiber haften in keinem Falle für Schäden die dem Nutzer durch "unsichere" Kennwörter entstehen.

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